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Das Ausfiltern von E-Mails kann strafbar seinSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Das Ausfiltern von E...
Internet-Provider oder Betreiber von Mail-Systemen, die unwillkommene, fremde E-Mails an dritte Personen absichtlich ausfiltern, können sich strafbar machen.
Dies entschied vor kurzem das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Falls die Betreiber von Mail-Systemen ihre Nutzer nicht über ihre Filtermaßnahmen informieren, besteht eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und dies kann strafbar sein.
Deshalb sollten Internet-Provider ihre Nutzer über geplante Spam-Filterungen informieren. Quelle: www.heise.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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