Das Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

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Internet-Provider oder Betreiber von Mail-Systemen, die unwillkommene, fremde E-Mails an dritte Personen absichtlich ausfiltern, können sich strafbar machen.

 

Dies entschied vor kurzem das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Falls die Betreiber von Mail-Systemen ihre Nutzer nicht über ihre Filtermaßnahmen informieren, besteht eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und dies kann strafbar sein.

Deshalb sollten Internet-Provider ihre Nutzer über geplante Spam-Filterungen informieren.

Quelle: www.heise.de

ausfiltern mails strafbar

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