E-Mail-Filter kann illegal sein - Urteil

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Wer gezielt E-Mails von oder an bestimmte Personen blockt, kann sich unter Umständen strafbar machen. So entschied das OLG in Karlsruhe im Rechtsstreit eines Professors, dessen E-Mails von seiner ehemaligen Hochschule geblockt wurden.

 

Der Kläger hatte die Hochschule verlassen, stand aber mit seinen ehemaligen Kollegen noch per E-Mail in Kontakt. Die Hochschule unterdrückte allerdings ohne davon zu unterrichten seit Herbst 2003 alle Mails von und zu diesem Professor.

Diesem Urteil zufolge ist es nur gestattet aus einem triftigen Grund oder dem Schutz des Systems E-Mails zu unterdrücken. Andernfalls macht sich der Verantwortliche wegen der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar.

Quelle: www.heute.de

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