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Einstweilige Verfügung verbietet Media Markt weitere Aktion wie die MwSt-AktionSie befinden sich: Home > News Archiv > Wirtschaft > Einstweilige Verfügu...
Der Media Markt hat wegen der 16-%-Mehrwertsteuer-Aktion acht Abmahnungen erhalten, B24 berichtete. Außerdem gab es aber auch noch zwei einstweilige Verfügungen gegen Media Markt.
Diese einstweiligen Verfügungen verbieten dem Elektronikmarkt, erstmal weitere Aktionen wie die Mehrwertsteuer-Aktion am 3.1.2005. Ob Media Markt sich an die Verfügungen hält ist noch nicht geklärt, meint der Pressesprecher von Media Markt.
Quelle: www.netzeitung.de Neusten News in der Kategorie "Wirtschaft"![]()
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