Hartz-IV: Vater muss Geld seiner Kinder ausgeben, um ALG 2 zu erhalten

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Nach dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Reformen am 1. Januar 2005 werden viele Menschen, die heute noch Arbeitslosenhilfe bekommen, keine Unterstützung mehr erhalten. Die Ablehnungsquote bei Arbeitslosengeld-II-Anträgen liegt bei ca. sechs Prozent.

 

Meist liegt dies daran, dass die Antragsteller zu viel Vermögen besitzen, oder daran, dass sie mit einem vermögenden Partner zusammenleben. Es gibt aber auch den Fall von M., einen Vater, der kein Geld mehr bekommt, weil die Großeltern für die Enkel sparen.

Seine Schwiegereltern zahlen zusammen mit seinen Eltern 50 Euro im Monat auf ein Sparbuch der Kinder ein, so genanntes Vorsorgesparen. Deshalb besitzen seine Kinder nun 8.100 Euro zuviel und er müsste dieses Geld ausgeben, um Unterstützung zu erhalten.

Quelle: www.heise.de

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