Autoklau: Versicherungen bekommen Wagenschlüssel - wenn nicht, kein Geld

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Falls einem das Auto geklaut wird, so ist man dazu verpflichtet seiner Versicherung den Schlüssel des gestohlenen Automobils zuzusenden.

 

Falls man dieses nicht tut, so begeht man nach Bundesrichtern eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung und die Versicherung muss nicht zahlen.

So wurde einem Mann sein Wohnmobil gestohlen. Der Mann war aber nicht bereit seinen Schlüssel seiner Versicherung zu geben. Diese lehnte die Schadensregulierung ab und bekam vor Gericht Recht.

Quelle: www.n-tv.de

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