Urteil: Fahrgäste in öffentlichen Bussen müssen sich selbst sichern

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In einem Urteil eines Münchner Amtsgerichts wurde gegen einen Kläger entschieden, der Schmerzensgeld und Ersatz für seine kaputt gegangene Brille, wegen eines plötzlichen Bremsmanövers im Omnibus, gefordert hatte.

 

Das Gericht entschied, dass der Fahrgast sich in öffentlichen Bussen für eventuell abruptes Bremsen vorsehen und sich dabei vorsorglich abzusichern hat (Az:341 C 8749/04). Wenn er dies versäumt, muss er selbst für die Folgen aufkommen.

In dem vorliegenden Fall war der Kläger bei einer Notbremsung einige Meter durch den Bus geschleudert worden; dabei zog er sich eine Brustbein-Verletzung zu. Ausserdem ging seine Brille zu Bruch. Alles in allem forderte er 2.100 Euro Entschädigung.

Quelle: www.pnp.de

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