|
||||||||
|
Gesundheitskarte datenschutztechnisch bedenklich - Arztgeheimnis in GefahrSie befinden sich: Home > News Archiv > Gesundheit > Gesundheitskarte dat...
Die neue Gesundheitskarte wird von Rechtsexperten für bedenklich erklärt. Ärzte begeben sich damit in Gefahr, durch das Weitergeben von Daten das Arztgeheimnis zu verletzen. Das kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden.
Die Karte soll in zwei Jahren ausgegeben werden. Anfänglich wird man damit Rezepte für Arzneien speichern können. Ärzte sollen die Pflicht haben, die Daten der Patienten elektronisch an die Kassen weiterzuleiten, und das birgt für die Ärzte Gefahren. Ingrid Jonas, auf Arztrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Koblenz: „Viele Ärzte verstoßen bereits alltäglich gegen den Datenschutz, ohne es überhaupt zu ahnen.“ Schon die Versendung von unverschlüsselten E-Mails ist für Ärzte verboten. Quelle: www.aerztlichepraxis.de arztgeheimnis bedenklich datenschutztechnisch gefahr gesundheitskarte Neusten News in der Kategorie "Gesundheit"![]()
|