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Falschmeldung: Keine drei Jahre Haft für FilesharingSie befinden sich: Home > News Archiv > Crime > Falschmeldung: Keine...
B24 berichtete, dass es künftig für Downloads von geschützter Software aus Tauschbörsen in Deutschland bis zu drei Jahren Haft geben soll, was so allerdings nicht stimmt.
Durch die Klarstellung soll geregelt werden, dass, wenn es sich eindeutig um eine geschützte Datei handelt, der Nutzer dann davon keine Kopie machen darf.
Außerdem soll es eine 'Bagatellklausel' für Schulkinder geben, damit sie nicht sofort kriminalisiert werden, wenn sie Tauschbörsen nutzen. Die Tatsache dass es für Tauschbörsennutzer drei Jahre Haft gibt ist somit falsch meint, Brigitte Zypries. Quelle: www.heise.de Neusten News in der Kategorie "Crime"
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