Urteil: Nutzer muss 5.844 Euro an Kosten für 0190er-Dialer zahlen

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Laut den Urteilen des LG München und in zweiter Instanz des BGH muss ein Münchner jetzt 5.844 Euro an seine Telefongesellschaft M-Net zahlen, die durch das Einwählen eines Dialers einer Erotikseite entstanden waren.

 

Der Mann gab an, nichts von den anfallenden Gebühren gewusst zu haben, da das Angebot als gratis angepriesen worden wäre. Allerdings sahen das die Gerichte anders. In dem Dialerfenster wären die Kosten für die Verbindung aufgeführt worden.

Hinzu kommt, dass der Mann seine eingerichtete 0190er-Sperre explizit hat wieder aufheben lassen. Der Dialer trennte vorschriftsmäßig die Verbindung nach einer Stunde. Danach habe der Mann die Verbindung immer wieder neu gestartet.

Quelle: computerbetrug.de

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