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Hartz IV: Autos im Wert von 5.000 € und Wohneigentum bis 130qm sind ''angemessenSie befinden sich: Home > News Archiv > Politik > Hartz IV: Autos im W...
Der Nachrichtenagentur Reuters liegen interne Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor, in denen erklärt wird, was in Zukunft bei Hartz IV als 'angemessen' gelten wird. Wenn es um Autos geht so zählt der Wiederverkaufswert.
Dieser errechnet sich aus Verkaufserlös minus den bestehenden Kreditverpflichtungen. 'Angemessen' ist demnach ein Auto mit Wiederverkaufswert von höchstens 5.000 Euro.
Beim Wohneigentum, das selber genutzt wird, wird eine Wohnfläche von höchstens 130 Quadratmetern als 'angemessen' gelten. Quelle: www.reuters.de Neusten News in der Kategorie "Politik"
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