Arbeitslosengeld II: Sparbücher der Kinder werden geprüft - weniger Leistung

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Arbeitslose können beim Arbeitslosengeld II die Leistungen für ihre Kinder verlieren. Wenn ein Kind Vermögen in Form eines Sparbuches besitzt, wird dieses mit berechnet.

 

Die Financial Times Deutschland berichtet: Für ein Kind bis 14 Jahre, das mehr als 750 Euro auf dem Sparbuch hat, wird die Regelleistung von 207 Euro gestrichen.

Die Kinder sind aber nicht dazu verpflichtet, das gesparte Geld ihren Eltern zu geben.

Quelle: portale.web.de

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