Provider dürfen Internet-Zugang auch bei Zahlungsrückstand nicht einfach kappen

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Das Amtsgericht Darmstadt ist auch für die Rechtsstreitigkeiten von T-Online zuständig, da diese Firma im nahegelegenen Weiterstadt den Firmensitz bzw. Rechtsstand hat. Schon mehrfach hob das Gericht Internet-Zugangssperren des Providers wieder auf.

 

T-Online habe zwar grundsätzlich das Recht dazu, so wie es auch der § 19 in den AGB androht, wenn der Zahlungsrückstand 80 Euro überschreitet, aber das Internet sei insbesondere im Geschäftsleben eine sehr wichtige Informationsquelle.

Deshalb mußte T-Online im letzten Jahr auch 29 Zugänge per einstweiliger Verfügung wieder freischalten.
Die Rückstände entstehen meistens nicht durch die Zahlungsunfähigkeit der Kunden, sondern wegen der Strittigkeit um zu hohe Abrechnungen.

Quelle: www.fr-aktuell.de

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