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Provider dürfen Internet-Zugang auch bei Zahlungsrückstand nicht einfach kappenSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Provider dürfen Inte...
Das Amtsgericht Darmstadt ist auch für die Rechtsstreitigkeiten von T-Online zuständig, da diese Firma im nahegelegenen Weiterstadt den Firmensitz bzw. Rechtsstand hat. Schon mehrfach hob das Gericht Internet-Zugangssperren des Providers wieder auf.
T-Online habe zwar grundsätzlich das Recht dazu, so wie es auch der § 19 in den AGB androht, wenn der Zahlungsrückstand 80 Euro überschreitet, aber das Internet sei insbesondere im Geschäftsleben eine sehr wichtige Informationsquelle.
Deshalb mußte T-Online im letzten Jahr auch 29 Zugänge per einstweiliger Verfügung wieder freischalten. Quelle: www.fr-aktuell.de dürfen einfach internet kappen provider zahlungsrückstand zugang Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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