Prüfung der Hyperlinks herabgesetzt

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen von Links herabgesetzt (Aktenzeichen I ZR 317/01). Die Rechtsprechung sagte bisher, dass Links durchaus auf rechtliche Aspekte kontrolliert werden können.

 

Verlinkte Seiten brauchen daher nicht mehr auf rechtlich relevanten Inhalt überprüft werden. Im Interesse der Meinungs- und Pressefreiheit dürften an die Prüfungen der Seiteninhalte keine zu strengen Richtlinien angelegt werden, hieß es.

Es darf jedoch nicht verlinkt werden, wenn auf den ersten Blick eine 'Strafbarkeit' vermutet werden kann.

Quelle: www.tecchannel.de

herabgesetzt hyperlinks prüfung

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