Wer nach getaner Arbeit aus dem Auto steigt verliert den Versicherungsschutz

Sie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Wer nach getaner Arb...

 

Wer vor oder nach der Arbeit sein Auto für private Zwecke verlässt, ist nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

 

Dies beschloss das Bundessozialgericht Kassel.
Bisher war man auch nach verlassen des Fahrzeuges noch versichert, wenn man zu Fuß auf der eigentlichen Fahrtstrecke blieb.

Laut dem Gericht sei dies aber nicht mehr zeitgemäß.
So ginge dies auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück, wo man grundsätzlich zu Fuß zur Arbeit ging.

Quelle: www.rp-online.de

arbeit auto getaner steigt verliert versicherungsschutz

Neusten News in der Kategorie "Gericht"

   • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 5
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 10
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 9
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 8
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 7
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 6
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 4
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 3
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 2
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...

• Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 1
Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan...