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Wer nach getaner Arbeit aus dem Auto steigt verliert den VersicherungsschutzSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Wer nach getaner Arb...
Wer vor oder nach der Arbeit sein Auto für private Zwecke verlässt, ist nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Dies beschloss das Bundessozialgericht Kassel.
Laut dem Gericht sei dies aber nicht mehr zeitgemäß. Quelle: www.rp-online.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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