Durchfall rechtfertigt Verspätung vor Gericht

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Das Bundessozialgericht entschied heute, dass ein an Durchfall leidender Prozessbeteiligter ein Anrecht auf angemessene Wartezeit für die Fortführung des Prozesses hat. Grund des Urteils war ein Verfahren am Landessozialgericht in Baden-Württemberg.

 

Dort hatten die Richter ein Urteil gegen den Kläger gefällt, obwohl dieser wegen der Erkrankung um eine halbstündige Verschiebung gebeten hatte.

Das Bundessozialgericht widersprach dieser Entscheidung nun, weil der Kläger trotz erheblicher Probleme noch am Prozess teilnehmen wollte.

Quelle: www.n24.de

durchfall gericht rechtfertigt verspätung

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