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Zu Hause Arbeiten ist ein Grund zur KündigungSie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Zu Hause Arbeiten is...
Das Landgericht Sachsen entschied, dass Arbeitnehmer, die sich Arbeit mit nach Hause nehmen, fristlos entlassen werden können, selbst wenn es sich dabei um 'unwichtige' Daten handelt.
'Wichtige' Daten sind z.B. personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse. Link: Landesgericht Sachsen Quelle: www.computerpartner.de Neusten News in der Kategorie "Gericht"
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