EBay: Lediglich offensichtlich unwahre Bewertungen sind zu entfernen

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Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass nur Teilnehmerbewertungen bei der Auktionsplattform eBay gelöscht werden müssen, die 'offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen' darstellen.

 

Das Urteil stammt vom 18. Februar 2004 (Az. 12 0 6/04), wurde jedoch erst heute veröffentlicht.
Sonst, so die Richter, ist kein ausreichender Schutz der Verkäufer durch die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Bewertung gewährleistet.

Geklagt hatte ein Verkäufer von Nahrungsergänzungen für Sportler, der eine in seinen Augen ungerechtfertigte, negative Bewertung von einem Kunden erhalten hatte.

Quelle: www.heise.de

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