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T-Online bestätigt die Verpflichtung zur Herausgabe von NutzerdatenSie befinden sich: Home > News Archiv > Internet > T-Online bestätigt d...
Nachdem gegen 68 Strafanzeigen der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer erstattet wurden (B24 berichtete), hat die zuständige Staatsanwaltschaft Strafverfahren eingeleitet. Zudem müssen die Provider die Nutzerdaten herausgeben.
T-Online bestätigt diese Notwendigkeit: Liegt eine entsprechende Rechtsgrundlage (bspw. ein richterlicher Beschluss) vor, muss der Provider die Daten gegenüber Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen.
Liegt keine rechtliche Grundlage vor, werden die Daten natürlich nicht an Dritte weitergegeben. Quelle: www.de.internet.com Neusten News in der Kategorie "Internet"
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