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Versicherungs-Wegfall auch bei unter 1,1 Promille: Urteil eines OLGSie befinden sich: Home > News Archiv > Verkehr > Versicherungs-Wegfal...
Einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm zufolge, fällt auch bei Unfällen der Versicherungsschutz weg, wenn ein Blutalkoholwert unter 1,1 Promille gemessen wird.
Im besonderen Fall wurde einem Versicherungsnehmer seine Haftpflichtversicherung gekündigt, da er mit seinem Auto frühmorgens auf einer geraden Strecke abkam und gegen einen Baum fuhr. Nebenbei wurde auch anderes beschädigt. Die Messung seines Restalkohols beim Bluttest ergab 0,65 Promille. Das Gericht befand, dass kein anderer Grund als Alkohol für den Unfall in Frage käme und stimmten der Kündigung des Versicherungsschutzes zu. Quelle: www.abendblatt.de Neusten News in der Kategorie "Verkehr"
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