Ausländische Mieter dürfen neben Kabelanschluss auch eine Parabolantenne haben

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass ausländische Mieter neben einem bestehenden Kabelanschluss, die Fernsehprogramme auch über eine Parabolantenne empfangen dürfen.

 

In der Begründung hieß es, dass Ausländer ein besonderes Interesse an ihren Heimatsendern haben und diese in deutschen Kabelnetzen nur in geringer Anzahl vorhanden sind.

Mit der Entscheidung wurde einem Eigentümer widersprochen, der einem ausländischen Mieter die Installation einer Parabolantenne verboten hatte.

Quelle: portale.web.de

ausländische dürfen kabelanschluss mieter neben parabolantenne

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