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Wohlhabende lassen sich immer häufiger Internatsplätze vom Sozialamt bezahlenSie befinden sich: Home > News Archiv > Inland > Wohlhabende lassen s...
Besserverdienende haben eine Gesetzeslücke entdeckt und lassen sich immer häufiger die Internatskosten für ihre Kinder vom Sozialamt bezahlen. Hierfür notwendig ist nur ein ärztliches Attest, welches eine drohende seelische Behinderung attestiert.
So diagnostizieren die Ärzte bei den Kindern häufig das "Zappelphilipp-Syndrom" oder eine Rechenschwäche. Anschließend beantragen die Eltern beim zuständigen Sozialamt die Kosten der Wiedereingliederung nach § 35a des Sozialgesetzbuchs VIII für ihr Kind.
Nach Aussagen von Politikern besteht auch bei einem Einkommen von 10.000 Euro und 400.000 Euro Privatvermögen ein Anspruch auf Kostenübernahme. Quelle: www.bild.t-online.de bezahlen häufiger internatsplätze lassen sozialamt wohlhabende Neusten News in der Kategorie "Inland"
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