Erster Sieg für e-Mule.de gegen Gravenreuth

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Die Münchner Anwaltskanzlei Gravenreuth und Co., die bereits durch mehrere Internetabmahnungen bekannt wurde, hat die kürzlich gegen die Webseite e-Mule.de gerichtete Abmahnung zurückgezogen.

 

Die Betreiber der Webseite sind sich darüber einig, dass die Firstway Medien GmbH die Abmahnung zurücknehmen ließ, um eine negative Feststellungsklage zu verhindern.

Das Hauptanliegen, die Löschung des Namens e-Mule als Marke ist aber noch nicht erreicht, so die Macher des e-Mule Portals.

Quelle: www.onlinekosten.de

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