EBay: Tippfehler oder Zahlendreher sind nicht bindend

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Ein Tippfehler oder ein Zahlendreher in einem eBay-Angebot ist für den Anbieter nicht bindend. Wenn der Verkäufer dem Käufer den Fehler aufzeigt, ist der Kaufvertrag somit angefochten. Dies ging aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

 

Im dortigen Fall wurden chinesische Möbel für einen Mindestpreis von 100 anstatt für 1.000 Euro verkauft. Der Wert der Möbel lag aber bei 3.000 Euro.

Der Käufer ging vor Gericht und forderte Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass ein Kaufvertrag aufgrund der nicht übereinstimmenden Willenserklärungen überhaupt nicht zustande gekommen war.

Quelle: www.n-tv.de

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