Musikunternehmen erwirken einstweilige Verfügung gegen neuen MovieJack-Patch

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Vor dem Landesgericht in München haben jetzt deutsche Musikunternehmen eine einstweilige Verfügung gegen den neuen Patch des Kopierprogramms „MovieJack“ erwirken können.

 

Der neue Patch erlaubt es, kopier-geschützte DVDs zu kopieren. Der Hersteller des Programms, S.A.D, berief sich allerdings auf ein Rechtsgutachten, das der Ansicht ist, dass bis zu drei Kopien von geschützen Programmen für den Privatzweck erlaubt sind.

Quelle: futurezone.orf.at

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